FAQ - Häufig gestellte Fragen

1. Was ist die Zentrale Datensammelstelle «niucollect»?

Die Zentrale Datensammelstelle «niucollect» ist ein Angebot an Ärztegesellschaften und deren Mitglieder zur Datenanlieferung in die ärzteeigene Datensammlung. Freipraktizierende Mitglieder haben damit die Möglichkeit ihre Daten zentral an eine bei der NewIndex AG eingerichtete Datensammelstelle zu liefern.

2. Wie funktioniert die Teilnahme an der Zentralen Datensammelstelle «niucollect»?

Die Ärztegesellschaft schliesst mit NewIndex AG einen Rahmenvertrag zur Datensammlung ab, dem die interessierten Mitglieder über eine Anschlussvereinbarung beitreten können.

3. Wie funktioniert die Datenlieferung mit der Zentralen Datensammelstelle «niucollect»?

Diese Form der Datenlieferung bedeutet, dass der Arzt die Daten aus der Praxissoftware oder durch Dritte (z.B. Ärztekasse) zur Verfügung stellt und im XML-Format an eine zentrale Datensammelstelle liefert. Diese Daten werden vor dem Verlassen der Praxis anonymisiert und fliessen regulär in die ärzteeigene Datensammlung ein.

4. Was ist der Unterschied zwischen einem TrustCenter und der Zentrale Datensammelstelle «niucollect»?

Die Zentrale Datensammelstelle «niucollect» ist ein Basis-Angebot zur Datenanlieferung. Die Dienstleistungen eines TrustCenters stehen dabei nicht zur Verfügung.

5. Welche Dienstleistungen erhält ein teilnehmender Arzt von der Zentralen Datensammelstelle «niucollect»?

Mit der Zentralen Datensammelstelle «niucollect» können die Daten in die ärzteeigene Datensammlung angeliefert werden und stehen damit der eigenen Ärztegesellschaft und für die nationale Standespolitik zur Verfügung. Mit der Datenanlieferung über die Zentrale Datensammelstelle «niucollect» kann eine allfällige Datenlieferpflicht der Ärztegesellschaft erfüllt werden. Im Leistungsumfang inkludiert ist der Versand des Management Summary (ein Report der wichtigsten Praxis-Kennzahlen auf Basis der angelieferten Daten, inkl. Vergleichskollektiv). Datenliefernde Ärzte haben die Möglichkeit spezifische Auswertungen ihrer Daten und Vergleiche mit bedarfsgerechten Vergleichsgruppen bei NewIndex zu bestellen (z.B. bei WZW-Verfahren, Preis nach Aufwand).

6. Was kostet die Zentrale Datensammelstelle «niucollect»?

Die Gebühr für die Zentrale Datenlieferung wird von Ihrer kantonalen Ärztegesellschaft festgesetzt.

7. Wieso muss ich eine Beitrittserklärung ausfüllen?

Als Datenherr erklären Sie sich mit dem Ausfüllen der Beitrittserklärung damit einverstanden, dass Ihre Daten unter Wahrung des Datenschutzes für statistische Auswertungen zur Unterstützung der politischen Anliegen der Ärzteschaft zur Verfügung stehen. Ohne Ihre Einwilligung, dürfen wir Ihre Daten nicht weiterverarbeiten.

8. Muss ich die Beitrittserklärung jedes Jahr ausfüllen?

Nein, Sie müssen die Beitrittserklärung nur beim ersten Mal ausfüllen.

9. Was passiert, nachdem ich die ausgefüllte und unterschriebene Beitrittserklärung an die NewIndex AG zurückgeschickt habe?

Sie erhalten ein Bestätigungsmail durch die NewIndex AG. Damit ist für Sie die Datenlieferung abgeschlossen.

10. Wie ist der Datenschutz gewährleistet?

Die Daten des Datenpools der Schweizer Ärzte umfassen die in den angeschlossenen Praxen fakturierten Leistungen. Durch die hohe Sensitivität dieser Daten untersteht NewIndex in der Verwendung umfassenden und strikten Vorgaben zur Wahrung des Datenschutzes und Schutz der Interessen der Ärzteschaft.

11. Wer darf die Daten aus der ärzteeigenen Datensammlung nutzen?

Die Hauptnutzer der Daten aus der ärzteeigenen Datensammlung sind die FMH, die Kantonalen Ärztegesellschaften und die Fachgesellschaften, sowie die Datenlieferanten, welche z.B. durch die Datensammlung bei der MAS-Datenerhebung des BFS unterstützt werden, datenbasierte Praxisberatungen durch TrustCenter erhalten können oder datenbasierte Unterstützung bei WZW-Verfahren erhalten. Die Nutzung von Daten aus der ärzteeigenen Datensammlung unterliegt den Datenschutzbestimmungen und wird im Datennutzungsreglement NewIndex (DNR NI) geregelt, welches den Zugriff sowie die Nutzung der Daten durch Verbände und Dritte definiert.

12. Wie kann ich meine Rechnungsdaten hochladen?

Die Datenanlieferung ist in der Benutzeranleitung Schritt für Schritt dokumentiert. Der Upload in die Zentrale Datensammelstelle «niucollect» kann manuell, als Zip oder als Verweis auf ein Directory erfolgen. Der Upload kann auch durch Dritte im Auftrag des Arztes erfolgen (z.B. Ärztekasse).

13. Ich mache meine Leistungsabrechnung über einen Dienstleister (Ärztekasse, Swisscom health AG, etc.). Wie komme ich zu meinen Daten?

Die meisten Anbieter unterstützen die Datenanlieferung an die Zentrale Datensammelstelle «niucollect» und können beauftragt werden Ihre Daten anzuliefern. Allenfalls entstehen je nach Anbieter gewisse Bearbeitungsgebühren.

14. Ich liefere meine Daten bereits über ein Trust-Center. Muss ich die Daten trotzdem an die Datensammelstelle senden?

Nein, falls Sie bei einem Trust-Center angeschlossen sind, unterstützen Sie die ärzteeigene Datensammlung bereits und müssen nichts weiter unternehmen.

15. Welche Dateiformate sind fürs Hochladen der Rechnungen zugelassen?

Nur die Formate XML V 4.3, V 4.4 oder V 4.5 sind zulässig und sollten verwendet werden.

16. Wo finde ich meine XML-Rechnungen?

Die Extraktion der Daten (XML-Rechnungen) aus der Praxis-Software ist Verantwortung des Arztes, und abhängig vom Hersteller, dem eingesetzten Produkt und der Version der Praxissoftware. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren Praxissoftware-Hersteller.

17. Mein Anbieter verlangt für den Export meiner Rechnungsdaten im XML Format Lizenz- und Wartungsgebühren. Darf der Anbieter das verlangen?

Die Preisgestaltung ist ein Entscheid des Praxissoftware-Herstellers. Bei Fragen zu allfälligen Lizenz- und Wartungsgebühren wenden Sie sich bitte an Ihren Praxissoftware-Hersteller.

18. Was muss ich machen, wenn bei der (erstmaligen) Registrierung der Login Knopf nicht funktioniert?

Bitte benutzen Sie stattdessen einfach die Entertaste.

19. Was muss ich machen, wenn ich die Rechnungen doppelt hochgeladen habe?

Löschen Sie bitte die zweite Lieferung, die sie doppelt hochgeladen haben. Achtung: Wenn die erste Lieferung gelöscht wird, haben Sie keine Rechnungen mehr im System.

20. Wie weiss ich, dass meine Rechnungen hochgeladen worden sind?

Nach dem Hochladen Ihrer Rechnungen sehen Sie auf der Upload-Seite den Status jeder angelieferten XML-Rechnung, und Sie erhalten innerhalb von 24 Stunden ein Bestätigungsmail.

21. Was muss ich machen, wenn ich kein Bestätigungsmail nach dem Hochladen der Rechnungen erhalten habe?

Sobald die 24 Stunden verstrichen sind und Sie noch kein Bestätigungsmail erhalten haben, schreiben Sie bitte eine E-Mail an support@newindex.ch (bitte überprüfen Sie allenfalls auch Ihr Spam-Verzeichnis).

22. An wen wende ich mich, wenn ich Fragen bezüglich der Zentralen Datensammelstelle «niucollect» habe?

Ihr erster Ansprechpartner ist Ihre Kantonale Ärztegesellschaft.