FAQ - Häufig gestellte Fragen

1. Was ist die zentrale Datensammelstelle?

Antwort: Freipraktizierende Mitglieder haben auch die Möglichkeit ihre Daten zentral an eine bei der NewIndex AG eingerichtete Datensammelstelle zu liefern. Diese Form der Datenlieferung bedeutet, dass der Arzt die Daten aus der Praxissoftware oder durch Dritte (z.B. Ärztekasse) zur Verfügung stellt und im XML-Format an eine zentrale Datensammelstelle liefert. Diese Daten werden beim Transport anonymisiert und fliessen regulär in die NAKO/ärzteeigene Datensammlung ein. Die Dienstleistungen eines TrustCenters stehen dabei nicht zur Verfügung. Beim Entscheid für die zentrale Datenlieferungsstelle ist zu beachten, dass Sie die entsprechende Anschlussvereinbarung unterzeichnen müssen, in der auch die Rechte und Pflichten beschrieben sind.

2. Was kostet die zentrale Datensammelstelle?

Antwort: Die Gebühr für die zentrale Datenlieferung wird von Ihrer kantonalen Ärztegesellschaft festgesetzt.

3. Wieso muss ich den Fragebogen ausfüllen?

Antwort: Als Datenherr erklären Sie sich mit dem Ausfüllen des Fragebogens damit einverstanden, dass Ihre Daten unter Wahrung des Datenschutzes für statistische Auswertungen zur Unterstützung der politischen Anliegen der Ärzteschaft zur Verfügung stehen. Ohne Ihre Einwilligung, dürfen wir Ihre Daten nicht weiterverarbeiten.

4. Muss ich den Fragebogen jedes Jahr ausfüllen?

Antwort: Nein, Sie müssen den Fragebogen nur beim ersten Mal ausfüllen. Einzige Ausnahme sind die angestellten Ärzte, welche über Ihre ZSR-Nummer abrechnen, bei Neuzugängen ist das Ausfüllen der zweiten Seite des Fragebogens (GLN, Fachspezialität, Pensum) erforderlich, damit die Daten statistisch zugeordnet werden können.

5. Was passiert, nachdem ich den ausgefüllten und unterschriebenen Fragebogen an die NewIndex AG zurückgeschickt habe?

Antwort: Sie erhalten ein Bestätigungsmail durch die NewIndex AG. Damit ist für Sie die Datenlieferung abgeschlossen.

6. Wie ist der Datenschutz gewährleistet?

Antwort: Die Daten des Datenpools der Schweizer Ärzte umfassen die in den angeschlossenen Praxen fakturierten Leistungen. Durch die hohe Sensitivität dieser Daten untersteht NewIndex in der Verwendung umfassenden und strikten Vorgaben zur Wahrung des Datenschutzes und Schutz der Interessen der Ärzteschaft. Die Nutzung des NewIndex Datenpools unterliegt den Datenschutzbestimmungen und wird im sog. NAKO-Kodex geregelt, welcher den Zugriff sowie die Nutzung der Daten durch Verbände und Dritte definiert.

7. Wie kann ich meine Rechnungsdaten hochladen?

Antwort: Die Datenanlieferung ist in der Benutzeranleitung Schritt für Schritt dokumentiert. Der Upload in die zentrale Datensammelstelle kann individuell, als Zip oder als Verweis auf ein Directory erfolgen. Der Upload kann auch durch Dritte im Auftrag des Arztes erfolgen (z.B. Ärztekasse).

8. Ich habe das Abrechnen ausgelagert (Ärztekasse, Swisscom health AG, etc.). Wie komme ich zu meinen Daten?

Antwort: Die meisten Anbieter können Ihnen diese Daten liefern. Allenfalls entstehen je nach Anbieter gewisse Bearbeitungsgebühren.

9. Ich liefere meine Daten bereits über ein Trust-Center. Muss ich die Daten trotzdem an die Datensammelstelle senden?

Antwort: Nein, falls Sie bei einem Trust-Center angeschlossen sind, entfällt diese Pflicht.

10. Welche Dateiformate sind fürs Hochladen der Rechnungen zugelassen?

Antwort: Nur die Formate XML V 4.0, V 4.1, V 4.3, V 4.4 oder V 4.5 sind zulässig und sollten verwendet werden.

11. Wo finde ich meine XML-Rechnungen?

Antwort: Die Extraktion der Daten (XML-Rechnungen) aus der Praxis-Software ist Verantwortung des Arztes, und abhängig vom Hersteller, dem eingesetzten Produkt und er Version der Praxissoftware. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren Praxissoftware-Hersteller.

12. Mein Anbieter verlangt für den Export meiner Rechnungsdaten im XML Format Lizenz- und Wartungsgebühren. Darf der Anbieter das verlangen?

Antwort: Einige Anbieter müssen ein spezielles Modul aufschalten und dabei kann das tatsächlich zusätzliche Kosten verursachen.

13. Was muss ich machen, wenn bei der (erstmaligen) Registrierung der Login Knopf nicht funktioniert?

Antwort: Bitte benutzen Sie stattdessen einfach die Entertaste.

14. Was muss ich machen, wenn ich die Rechnungen doppelt hochgeladen habe?

Antwort: Löschen Sie bitte die zweite Lieferung, die sie doppelt hochgeladen haben. Achtung: Wenn die erste Lieferung gelöscht wird, haben Sie keine Rechnungen mehr im System.

15. Wie weiss ich, dass meine Rechnungen hochgeladen worden sind?

Antwort: Nach dem Hochladen Ihrer Rechnungen sehen Sie auf der Upload-Seite den Status jeder angelieferten XML-Rechnung, und Sie erhalten innerhalb von 24 Stunden ein Bestätigungsmail.

16. Was muss ich machen, wenn ich kein Bestätigungsmail nach dem Hochladen der Rechnungen erhalten habe?

Antwort: Sobald die 24 Stunden verstrichen sind und Sie noch kein Bestätigungsmail erhalten haben, schreiben Sie bitte eine E?Mail an Ihre Kantonale Ärztegesellschaft.

17. An wen wende ich mich, wenn ich Fragen bezüglich der zentralen Datensammelstelle habe?

Antwort: Ihr erster Ansprechpartner ist Ihre Kantonale Ärztegesellschaft.